Widerspruch will gelernt sein
Für Abschlussklassen im Sekundarbereich I

Dies ist eine redaktionell leicht veränderte Fassung des Textes, der unter dem gleichen Titel erschienen ist in: arbeiten+lernen/Wirtschaft 7. Jg. 1997 (28), 47-49.

© 2003 Bert Wollersheim, Großenfehn; © 2003 sowi-online e.V., Bielefeld

sowi-online dankt dem Verfasser für die freundliche Genehmigung zur Zweitveröffentlichung des Textes im Internet.

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Bert Wollersheim

 

Die schlechte Finanzlage der öffentlichen Haushalte dient häufig als Begründung für die restriktive Anwendung von Leistungsgesetzen. Somit wird Bürgern der gesetzlich zustehende Leistungsanspruch oftmals verwehrt. In Unkenntnis über ihre Rechtsmittel und deren Anwendung werden Entscheidungen von Behörden - sogenannte Verwaltungsakte - all zu schnell akzeptiert. Es bleibt dann bei Unmutsäußerungen, ohne dass die Betroffenen ihre Rechte ausschöpfen.

Es ist notwendig, Schüler und Schülerinnen mit der Ausschöpfung ihrer Rechte vertraut zu machen. Dies auch deshalb, weil sie in immer stärkerem Maße selbst bereits betroffen sind; sei es durch das Sozialhilferecht, oder bei Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz, wie z.B. der Berufsausbildungsbeihilfe, den Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme, bzw. der Aufnahme einer Ausbildungsstelle, oder bei der Beantragung von Arbeitslosengeld.

Immerhin kann "wer das fünfzehnte Lebensjahr vollendet hat, (...) Anträge auf Sozialleistungen stellen" (§ 36 Abs.1 Sozialgesetzbuch I - Allgemeiner Teil) und diese gegebenenfalls mit einer Klage vor dem Sozialgericht durchsetzen (§ 71 Sozialgerichtsgesetz). Vor den Sozialgerichten besteht in der 1. Instanz kein Anwaltszwang, hier können sich die Betroffenen selbst vertreten. Dies ist auch unter Kostengesichtspunkten beachtenswert.

In diesem Unterrichtsbeispiel wird die Anwendung von Rechtsmitteln an einem Fallbeispiel erprobt. Schüler lernen das Widerspruchsverfahren und die Klageerhebung beim Sozialgericht kennen. Die Erfahrung hat gezeigt, daß jugendliche Schulabgänger dieses "Praxisfeld" überhaupt nicht kennen, oder zumindest ungenügende Kenntnisse haben, die sich nicht zusammenfügen lassen zu konkretem Handeln. Es geht bei dieser Unterrichtsveranstaltung also auch um die Vermittlung sozialer Kompetenz.

Zunächst werden den Schülern und Schülerinnen die Rechtsmittel und der Rechtsweg per Tageslichtprojektor vorgestellt, und die Begriffe mit denen sie zu tun haben, werden erklärt. Sie erhalten von diesen Schaubildern M 2 und M 3 Abzüge zum Verbleib.

Das Ablaufdiagramm M 1 zeigt den Ablauf des Widerspruchsverfahrens bis zur Klage beim Sozialgericht. Die Musterlösung M 4 folgt diesem Ablauf.

Die Schüler erhalten zunächst das Fallbeispiel A-1, und bearbeiten dieses in den zu bildenden Kleingruppen. Sie diskutieren den Fall, und fertigen laut Aufgabenstellung den Widerspruch. Die Ergebnisse werden im Plenum diskutiert. Danach wird Beispiel A-2 in die Kleingruppen gegeben. Die Bearbeitung erfolgt wie vorher.

Nach der Besprechung auch des Fallbeispieles A-2 im Plenum, fertigen die Kleingruppen ein Poster, auf dem der Ablauf des Verfahrens, entsprechend dem Ablaufdiagramm M 1, dargestellt wird. In die entsprechenden Felder werden die konkreten Schriftstücke eingebaut. Für Widerspruch und Klageschrift erhalten die Schüler Orientierungshilfe durch M 5.

Konkret handeln

Damit Schülerinnen und Schüler eigene Erfahrungen im Umgang mit der Inanspruchnahme sozialer Leistungen auch im Alltag sammeln können, sollten sie als Berufsanwärter etwa ab Klasse 9 oder 10 Kontakt zur Berufsberatung herstellen. Wer bei der Berufsberatung als Bewerber um konkrete Ausbildungsberufe gemeldet ist, kann - bei mangelnder Eigenleistungsfähigkeit (z.B. kein eigenes Einkommen, Eltern arbeitslos) - Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme beantragen (siehe dazu die entsprechenden Passagen aus den aktuell geltenden Fassungen des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) und des Arbeitsförderungsreformgesetzes (AFRG)). Für Berufsanwärter können die Erstattung von Bewerbungskosten und eventuell Umzugskosten für die Aufnahme einer auswärtigen Ausbildungsstelle in Frage kommen. Dafür sind bei der Berufsberatung des Arbeitsamtes rechtzeitig vor dem "Ereignis" Anträge zu stellen, über die dort entschieden wird. Ein gutes Praxisfeld für Schülerinnen und Schüler also, um sich im Umgang mit Leistungsbehörden zu üben, und eventuell das Gelernte anzuwenden.

Materialien

Hinweis der Redaktion: Auf Grund der fortlaufenden Revisionen der sozial- und arbeitsrechtlichen Regelungen sind jeweils die aktuellen Versionen heranzuziehen.

M 1: Ablaufdiagramm
M 2: Auszug aus dem Sozialgesetzbuch X (SGBX)
M 3: Auszug aus dem Sozialgerichtsgesetz (SGG)
M 4: Klage vor dem Sozialgericht
M 5: Formulierungshilfen für den Widerspruch und die Klageschrift
M 6: Fallbeispiel A-1
M 7: Fallbeispiel A-2

 



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