Berufsorientierung ist für die hier anzusprechenden Schulformen - 
    also alle Schulformen, die Klassenstufen 5 bis 10 umfassen (ohne das Gymnasium) 
    - zum festen Bestandteil von Unterricht geworden, in der Hauptschule 
    in höherem Maße als in der Realschule. Der Schwerpunkt liegt meistens 
    in den beiden letzten Klassenstufen der jeweiligen Schulform. Angebahnt wird 
    die Berufsorientierung aber vielfach schon in früheren Klassenstufen 
    bzw. in der Grundschule.
    In einem Teil der Länder bzw. der Schularten ist die Berufsorientierung 
    in bestimmten Fächern und Lernbereichen (Arbeitslehre, Arbeit-Wirtschaft-Technik, 
    Politische Bildung, Sozialkunde, Gesellschaftslehre, Gemeinschaftskunde u. 
    ä.) durch bestimmte Einheiten und Inhalte im Hinblick auf Dauer und ungefähren 
    Zeitpunkt genauer festgelegt; in einem anderen Teil ist er verbindlich, der 
    zeitliche Umfang und die zeitliche Festlegung aber bleibt der Konzeption der 
    einzelnen Schule für die Berufswahlvorbereitung überlassen. Im Hinblick 
    auf die lehrplanmäßigen Konzeptionen ist kein Unterschied zwischen 
    den alten und den neuen Bundesländern erkennbar.
In mehreren Ländern und Schulformen verteilt sich der Kernbereich der Berufsorientierung auf den Pflichtunterricht und den Wahlpflichtunterricht. Oft wird er ergänzt durch sporadische Beiträge anderer Fächer und Lernbereiche (Religionslehre, Deutsch, naturwissenschaftliche Fächer, Bildende Kunst u. ä.), durch Möglichkeiten im Wahlbereich der Schülerinnen und Schüler (AG-Bereich, Projekttage usw.) sowie durch außerunterrichtliche Veranstaltungen.
Nur in Einzelfällen wird Berufsorientierung auch noch als Unterrichtsgrundsatz, also als ein für alle Fächer verbindlicher, fächerübergreifender Themenschwerpunkt, genannt.
 
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