Eine Universität, in der Lehrerbildung stattfindet, sollte folgende Standards 
  erfüllen (vgl. dazu bereits die "Perspektiven der Lehrerbildung in 
  Deutschland"; Terhart 2000): 
-  Sie benötigt ein institutionell möglichst hoch angesiedeltes 
    Zentrum für Lehrerbildung, in dem die Belange der Lehrerbildung 
    quer über die Fakultäten hinweg zentral vertreten und organisiert 
    werden und in dem – neben anderen Aufgaben – auch die Unterstützung 
    von Forschung in der bzw. zur Lehrerbildung erfolgt. Ein solches Zentrum kann 
    unterschiedlich benannt sein – es sollte jedoch immer der gesamtuniversitären 
    Aufgabe der Lehrerbildung eine organisatorische Absicherung (Quer– 
    [/S. 38:] struktur) geben. In einem solchen Zentrum sollten v.a. auch Vertreter 
    der Fächer/Fachdidaktiken möglichst breit und massiv vertreten sein. 
    Die am erziehungswissenschaftlichen Studium beteiligten Disziplinen sollten 
    natürlich ebenfalls vertreten sein – das Hauptgewicht sollten aber 
    die Fächer und Fachdidaktiken bilden – eben weil ihnen das Hauptgewicht 
    in der Lehrerbildung zukommt. 
 
  -  Sie benötigt in den Fakultäten, die die Ausbildung in den Fachwissenschaften 
    wahrnehmen, eine Entscheidungsinstanz, die semesterweise die Studierbarkeit 
    des jeweiligen Lehramtsfaches am Lehrangebot prüft und gegebenenfalls 
    auf Defizite aufmerksam macht. Existiert in den Fakultäten/Fachbereichen 
    eine allgemeine Lehrplankommission, so hat diese gesondert und neben 
    der Prüfung der Angebote für die nicht–lehramtsbezogenen (Hauptfach)Studiengänge 
    das Lehrangebot im Lehramtsstudiengang bzw. in den Lehramtsstudiengängen 
    zu prüfen. 
 
  - Da unterschiedliche Disziplinen am erziehungswissenschaftlichen Studium 
    beteiligt sind, benötigt eine Universität mit Lehrerbildung eine 
    analoge Entscheidungsinstanz für das erziehungswissenschaftliche Studium, 
    damit dort ein klares Curriculum entsteht und von Lehrenden wie Lernenden 
    eingehalten wird. Die Lehrplankommission für das erziehungswissenschaftliche 
    Studium besteht zur Hälfte aus Mitgliedern des Faches Erziehungswissenschaft.  
  
 
  -  Sie benötigt eine hinreichende Zahl von Fachdidaktikprofessuren 
    zur Sicherstellung einer forschenden Fachdidaktik, die über Unterrichtslehre 
    hinauszugehen hat. In sehr kleinen Fächern können fächerübergreifende 
    Professuren eingerichtet werden; in solchen Fällen sind Kooperationen 
    zwischen geeigneten Universitätsstandorten ebenfalls denkbar. 
 
  -  Sie benötigt ein verabredetes und mit den sog. "Hauptfachstudiengängen" 
    (Diplom, Magister) verzahntes Kerncurriculum für die Lehrerbildung. 
    In diesem sind zusammenhängende größere Studieneinheiten (Module) 
    definiert, die kreditiert und zertifiziert werden. Hiermit kommt auf alle 
    an der Lehrerbildung beteiligten Disziplinen eine äußerst schwierige 
    Aufgabe zu: Es müssen sowohl die Gemeinsamkeiten aller Studierenden 
    dieser Disziplinen (unabhängig von ihrem Studiengang/ Berufsziel) als 
    auch – auf einer gemeinsamen (polyvalenten) Basis – die berufsfeldspezifischen 
    (professionellen) Differenzen markiert und in curriculare lehrerbildung 
    gebracht werden. Ein m.E. wichtiger Qualitätsstandard für ein Kerncurriculum 
    Lehrerbildung ist es, dass erziehungswissenschaftliche und fachdidaktische 
    Lehrangebote in Module miteinander teils integrativ, teils kooperativ–ergänzend 
    organisiert werden. Institutionell sollten die Fachdidaktiken jedoch weiterhin 
    bei ihrer jeweiligen Bezugsdisziplin angesiedelt bleiben. 
 
  - Sie benötigt eine Verabredung, auf deren Basis die Aufgaben, Belastungen 
    etc. der Lehrerbildung im universitätsinternen System der Mittelallokation 
    (kriterienorientierte Mittelvergabe) angemessen berücksichtigt 
    werden. Damit ließe sich verhin– [/S. 39:] dern, dass Universitäten 
    und Fakultäten zwar Geld für Lehrerbildung und Lehramtsstudierende 
    bekommen, dieses Geld aber nicht dort ‚ankommt‘. 
 
Solche Qualitätsmerkmale für Lehrerbildungsinstitutionen 
  (hier: 1. Phase) werden aber vermutlich nur entwickelt werden und lassen sich 
  hinsichtlich ihrer Erfüllung nur evaluieren, wenn auch die leitende Instanz 
  für das Gesamtsystem Lehrerbildung spezifische Standards erfüllt. 
  Das bedeutet schlicht: Auch Bildungsministerien bzw. hier: die in ihnen für 
  Lehrerbildung verantwortlichen Abteilungen und Gruppen müssen selbst 
  Standards erfüllen (s.u.)!
Fragen an die Institutionen der 1. Phase: 
-  Hat die Universität eine Querstruktur aufgebaut, die die Belange der 
    Lehrerbildung inneruniversitär und nach außen vertritt? 
 
  -  Existiert ein Zentrum für Lehrerbildung (oder Äquivalent)? 
    
-  in welcher Personalstärke? 
 
      -  in welcher inhaltlichen Ausgabe? 
 
      -  in welcher rechtlichen Konstruktion? 
 
    
 
  - Wird inneruniversitär und/oder in den Fachbereichen deutlich 
    gemacht, 
    
-  wie hoch der Anteil an Lehramtsstudierenden ist?
 
      -  welcher Anteil des Personals/der Lehrkapazität sich dem 
        Vorhandensein von Lehrerbildung verdankt?
 
    
 
  -  Wie hoch ist die Abbrecherquote innerhalb der einzelnen Lehramtsstudiengänge? 
  
 
  -  Werden die Gründe erfasst?
 
    -  Welche Gründe gibt es für diese Quote? 
 
  
-  Sind Kerncurricula für die Lehrerbildung 
 
  -  in den Fächern/und der Fachdidaktik
 
    -  im erziehungswissenschaftlichen Studium
 
  
  erarbeitet worden?  
  -  Wird in den Fachbereichen geprüft, ob das Angebot den im Kerncurriculum 
    ausgewiesenen Anforderungen entspricht? 
 
  - Wie sieht der Verfahrensweg aus, 
    
-  wenn Angebote geändert werden müssen?
 
      -  wenn es in diesem Kontext Konflikte gibt?
 
    
 
  -  Liegen Praktikumsordnungen vor? 
 
  -  Legt das Praktikumsbüro regelmäßig Berichte vor?
 
  -  Wie wird die Eingliederung schulpraktischer Studien in den Studienverlauf 
    sichergestellt? [/S. 40:]
 
  -  Existieren Einführungen in Methoden der schulnahen Lehrerforschung 
    (teacher research)?
 
  -  Werden aus Seminaren heraus je individuelle Explorations– und Forschungsaufgaben 
    für schulpraktische Studien entwickelt?
 
  -  Werden Praktikumsportfolios/Praktikumsberichte erstellt? 
 
  -  Werden Schulpraktiker (Lehrkräfte, Schulleiter) an den schulpraktischen 
    Studien begleitend mitbeteiligt?
 
  -  Werden gemeinsame Auswertungen zwischen Praktikant, schulischem und universitärem 
    Betreuer durchgeführt? 
 
  -  Gibt es eine Studienberatung auf der Basis der Praktikumserfahrungen und 
    –ergebnissen? Existiert eine spezielle Prüfungsberatung (ggf. in 
    Verbindung mit Examenscolloquia)? 
 
  -  Gibt es Ansätze für eine Weiterbildung des Personals innerhalb 
    der Lehrerbildung?
 
  -  Existiert ein System der internen und externen Evaluation in den Fachbereichen 
    für die Lehrerbildung insgesamt?
 
  -  Wie steht es um die Kooperation mit dem Staatl. Prüfungsamt?
 
  -  Wie steht es um die Kooperation mit Institutionen der 2. Phase?
 
  -  Wird den Hintergründen/Ursachen für Studienabbruch nachgegangen? 
  
 
  -  Wird die Belastung und Leistung innerhalb der Lehrerbildung bei der kriterienorientierten 
    Mittelvergabe mitberücksichtigt?
 
  -  Wenn ja: in welcher Weise/mit welchem Gewicht ?
 
  -  Werden die Absolventen von Lehramtsstudiengänge (I. Staatsexamen) 
    in irgendeiner Weise erfasst? Wird eine Entlassungsfeier durchgeführt? 
  
 
  -  Wie groß ist die Beachtung, die der Lehrerbildung de facto innerhalb 
    der Universität zukommt?