Die Diskussion um die Notwendigkeit einer beruflichen Grundbildung war in der Bundesrepublik gekoppelt mit der Einführung der Stufenausbildungsmodelle. Sie stand damit in engem Zusammenhang mit den veränderten Arbeitsanforderungen der Großbetriebe. Die Grundbildung sollte die Mobilität der Arbeitskräfte erhöhen und Grundlage für die Fachbildung einer Vielzahl von verwandten Ausbildungsberufen sein.
Grundbildung wurde bestimmt als Gelenkfunktion zwischen Schule und Beruf. Bereits nach 1945 war die Diskussion zur Neuordnung der Berufe weit gehend eine Diskussion um die Einführung der Stufenausbildung.
Bis in die sechziger Jahre wurde auch eine Reihe von Modellen zur Stufenausbildung entwickelt (Braunschweiger Plan, Krupp Stufenplan bis zu einem Stufenplan der IG Metall [1]). Von Seiten der Gewerkschaften wurden über die Stufenausbildung "Modernisierungswirkungen" erwartet, die auch in den Darstellungen der Unternehmerverbände geteilt wurden:
1972 erfolgte die Neuordnung der Elektroberufe mit Zustimmung der Gewerkschaften in gestufter Form. Jedoch führte die Praxis der Stufenausbildung zu einer Vielzahl von Problemen und heftigen betrieblichen Auseinandersetzungen. Die erwarteten Modernisierungswirkungen wurden nicht erreicht. Hauptkonfliktpunkt war die Tatsache, dass kein Anspruch auf Übernahme in die zweite Stufe für die Jugendlichen bestand. Die Stufenausbildung wurde dadurch zu einem Instrument der selektiven Anpassung und zu einem Mittel der Disziplinierung. Vor allem kam es auch zu heftigen Auseinandersetzungen bei der tariflichen Eingruppierung nach Abschluss der ersten Stufe. Viele Unternehmer gingen davon aus, dass der Abschluss der ersten Stufe keine Facharbeiterqualifikation vermittelt. Die Unternehmerverbände verlangten von der Bundesregierung, den Übergang von der ersten in die zweite Stufe von einer Durchschnittsnote abhängig zu machen.
1972 lehnten schließlich die Delegierten des Gewerkschaftstages der IG Metall weitere Ausbildungsordnungen in gestufter Form ab. Sie forderten, die bestehende Stufenausbildung in der Elektroindustrie durch eine neue Ausbildungsordnung zu ersetzen und den Stufenplan für die gewerbliche Ausbildung Metall, der 1966 dem Bundesminister für Wirtschaft vorgelegt worden war, zurückzuziehen.
Ein weiterer Lösungsansatz, um das Ziel einer breiten Grundausbildung dennoch durchzusetzen, wurde in der Einführung schulischer Berufsgrundbildungsjahre und parallel dazu in der verstärkten Übernahme von Ausbildungsinhalten durch die Berufsschule gesehen. Für die Bundesregierung hatte die Einführung des schulischen Berufsgrundbildungsjahres im Zusammenhang mit der beabsichtigten Reform der beruflichen Bildung eine hohe Priorität. Übergeordnete Reformziele waren: Chancengleichheit, mehr berufliche Mobilität, größere Durchlässigkeit des Bildungssystems, Integration allgemeiner und beruflicher Bildung. Für das BGJ wurden folgende Leitziele abgeleitet:
Über diese Ziele bestand bei allen "reformwilligen" Gruppen Übereinstimmung. Vom Konzept her wurde als Vorteil des schulischen Berufsgrundbildungsjahres gesehen, eine Reform der Inhalte der Berufsausbildung mit einer Reform der institutionellen Voraussetzungen (Lernorte) zu verbinden: Das BGJ sollte als 11. Bildungsjahr für alle Jugendlichen, die eine Berufsausbildung beginnen, obligatorisch sein. Um eine breite Grundbildung auf Berufsfeldbreite zu ermöglichen, sollte das BGJ grundsätzlich von der Produktion getrennt durchgeführt werden. Von der inhaltlichen Gestaltung her sollte der didaktische Zusammenhang von vorberuflicher Bildung und anschließender beruflicher Fachbildung beachtet werden.
Aufgrund der getrennten Zuständigkeit für allgemeine und berufliche Bildung in Deutschland beschränkte sich die Zuständigkeit des Bundes auf die Möglichkeit, durch den Bundesminister für Wirtschaft die Anrechnung des BGJ`s auf die Dauer der beruflichen Erstausbildung zu verfügen.
Diese Anrechnungsverordnung wurde 1972 erlassen, und bald darauf zeigten sich auch die Schwächen und Probleme des Reformkonzeptes BGJ, die von den negativen Entwicklungen in der Praxis noch übertroffen wurden:
Da sich die Unternehmer weigerten, den Besuch des schulischen BGJ`s auf die Berufsausbildung anzurechnen, wurde es zum Aufbewahrungsort für Jugendliche, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz erhalten konnten. Es wurde zur "Restschule" und erhielt bundesweit ein negatives Image und damit den Charakter einer Notlösung.
Daran konnten die Unternehmerverbände mit ihrer Ablehnung des schulischen BGJ`s anknüpfen. 1975 forderten die Spitzenverbände der Wirtschaft vom Bundeskanzler die Aufhebung der Anrechnungsverordnung. Wegen des Widerstandes der Gewerkschaften und des Einspruches des Bundesausschusses für Berufsbildung blieb die Forderung zunächst erfolglos.
Allerdings wurde dem Willen der Unternehmerverbände dadurch Rechnung getragen, dass in die offiziellen Plandaten der Bund-Länder-Kommission [2] der gleichberechtigte Ausbau eines kooperativen Berufsgrundbildungsjahres (das heißt in den Betrieben) mit dem schulischen BGJ aufgenommen wurde. Die erneute Überantwortung der beruflichen Grundbildung an den Betrieb waren erste Abstriche an den Reformanspruch des Berufsgrundbildungsjahres.
Parallel dazu wurde die bildungspolitische Begründung der Einführung des schulischen BGJ`s zunehmend arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Erfordernissen untergeordnet. Auf das unzureichende betriebliche Ausbildungsangebot der Betriebe reagierte der Staat mit einer Ausweitung schulischer Angebote speziell für diejenigen Jugendlichen der geburtenstarken Jahrgänge, die aufgrund der Marktlage keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz finden konnten. Vorangetrieben wurde vor allem der Ausbau von Sonderformen des Berufsgrundbildungsjahres. Diese Sonderformen waren von der Verpflichtung zur Anrechnung auf ein Ausbildungsverhältnis ausgenommen.
Und ihr Besuch galt in vielen Ländern als ausreichende Voraussetzung zur Aufhebung der Berufsschulpflicht. Die Abwertung des Berufsgrundbildungsjahres - ob in schulischer oder kooperativer Form - zur einjährigen Anlernmaßnahme war damit vollzogen.
Vor diesem Hintergrund bedeutete der Ausbau des schulischen BGJ`s eine neue Form der Stufenausbildung. Nach Meinung der Gewerkschaften wurde der Verzicht auf den mit dem BGJ verbundenen Reformanspruch, mit der Änderung der Anrechnungsverordnung Ende der siebziger Jahre besiegelt. Mit ihr wurde die Fachpraxis zu Lasten der allgemein bildenden Inhalte erhöht, im zweiten Halbjahr wurden Schwerpunkte eingerichtet, so dass nur noch ein halbes Jahr lang auf Berufsfeldbreite ausgebildet werden musste. Bei zweijährigen Berufen brauchte der Besuch des BGJ`s überhaupt nicht mehr und in zahlenmäßig stark besetzten Berufen des Handwerks nur noch mit einem halben Jahr angerechnet werden. Außerdem konnten BGJ-Absolventen ohne einen anschließenden Ausbildungsvertrag von der Berufsschulpflicht befreit werden.
In der Praxis konnte also von breiter Grundbildung und Verbesserung der Berufswahlmöglichkeiten keine Rede mehr sein. Unter dem Druck des Ausbildungsstellenmangels wurden ursprüngliche Reformziele des schulischen BGJ`s den Bedingungen der Unternehmerverbände untergeordnet. Materielle Nachteile für BGJ-Schüler kamen hinzu, da diese auf die Ausbildungsvergütung im ersten Jahr verzichtet mussten. Somit wurden lediglich die Unternehmer von den Kosten der Ausbildung im ersten Jahr entlastet, während die Inhalte des ersten Ausbildungsjahres verstärkt an den betrieblichen Interessen nach Spezialisierung ausgerichtet wurden.
Vor diesem Hintergrund lehnten die Delegierten des Gewerkschaftstages der IG Metall im Jahr 1980 den weiteren Ausbau des flächendeckenden schulischen BGJ`s ab.
Die Zielvorstellung einer breiten Grundausbildung wurde jedoch bei der Neuordnung der Metallberufe in den darauf folgenden Jahren von der IG Metall [1] verstärkt in den Vordergrund gestellt.
Die Auseinandersetzung über Ausmaß und Tiefe von Grundbildung im Verhältnis zu spezialisierten Inhalten setzte sich bei den konkreten Verhandlungen um das Neuordnungskonzept fort. Bei Interpretation der Eckdaten gingen die Arbeitgeber von der Erfordernis eines flexiblen Personaleinsatzes im Betrieb und der verstärkten Notwendigkeit von planenden und analytischen Fähigkeiten aufgrund veränderter betrieblicher Anforderungen aus.
Diese veränderten Anforderungen waren auch Bezugspunkt für die IG Metall [1]. Darüber hinaus ging es den Gewerkschaften aber vor allem darum, Ausbildungsinhalte durchzusetzen, die den Beschäftigten eine langfristige Verwertbarkeit ihrer Ausbildung ermöglichten. Von daher war gewerkschaftliche Zielsetzung die Erarbeitung von Grundberufen, in der jede Spezialisierung möglichst weit gehend vermieden werden sollte.
Auf der Grundlage einer einheitlichen berufsfeldbreiten Ausbildung für alle Berufsfelder (feinschlosserisch, grobschlosserisch, werkzeugmaschinenorientiert) strebten sie die weitest gehende Zusammenfassung in Grundberufen an. Gesamtmetall zielte vor allem auf die Befähigung zur Ausübung des Berufes unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung durch entsprechende Spezialisierungen ab.
Als Kompromiss wurde das Fachrichtungsmodell erarbeitet. Anstelle von 37 bis dahin vorhandener Metallberufe wurden sechs neue Ausbildungsberufe mit insgesamt 17 Fachrichtungen vereinbart. Alle Berufe bauen auf einer gemeinsamen Grundbildung auf. Dieser schließt sich eine berufsgruppenspezifische Fachbildung an, die für zwei Berufe (Industriemechaniker, Werkzeugmechaniker) jeweils ein weiteres halbes Jahr gemeinsame Inhalte vorsieht. Die Trennung in Fachrichtungen erfolgt erst im dritten Jahr, wobei auch dann zwischen den Fachrichtungen durchaus noch identische Inhalte bestehen. Geordnet wurden nicht Einzelberufe, sondern Technikbereiche.
Wichtig vor allem:
Die zu erlernenden Qualifikationen werden nicht nur als Fertigkeiten und Kenntnisse begriffen. Vielmehr wurde ein Qualifikationsbegriff vereinbart, der darauf abzielt, individuelle Handlungsfähigkeit zu vermitteln, die selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren von Arbeitsgängen ermöglicht. Im Prinzip wurde damit die Aufspaltung in Theorie und Praxis überwunden.
In der Darstellung der Ergebnisse durch Arbeitgeber bzw. Gewerkschaft kommt die unterschiedliche Auffassung nach wie vor zum Ausdruck. Gewerkschaftliche Veröffentlichungen betonen den Charakter von Grundberufen mit Fachrichtungen oder Berufsprofilen. Dagegen sprechen die Arbeitgeber von Berufsabschlüssen, spezialisiert in Fachrichtungen.
Ein weiterer Kompromiss wurde bezogen auf die letzten 12 Wochen des ersten Ausbildungsjahres geschlossen. In dieser Zeit sollen die Ausbildungsinhalte unter Berücksichtigung der betriebsbedingten Schwerpunkte sowie des individuellen Lernfortschrittes vertieft vermittelt werden. Durch die Art der Vertiefung könnte bereits im ersten Jahr eine betriebsspezifische Spezialisierung erfolgen, was natürlich nicht das Ziel der Gewerkschaften ist.
Nach Auffassung der IG Metall muss auch in der Vertiefungsphase dem Grundgedanken der berufsfeldbreiten Grundbildung Rechnung getragen werden. Insofern orientiert sich die Gewerkschaft auf die Möglichkeit, aufgrund der Formulierung in der Ausbildungsordnung besondere Fördermöglichkeiten für einzelne Auszubildende vorzusehen, damit die Vollständigkeit der Grundbildung für alle sichergestellt wird.
Aufgrund der unterschiedlichen Interpretation der Ergebnisse war für die IG Metall von vornherein klar, dass der Prüfstein für den Erfolg des Neuordnungskonzeptes in der Praxis der betrieblichen Umsetzung liegen wird.
Entgegen den Forderungen der Gewerkschaft wurde eine umfassende, flächendeckende Evaluierung der neuen Berufe nicht vorgenommen. Erster Hinweis auf betriebliche Reaktionen unmittelbar nach Einführung der neu geordneten Berufe war ein überproportional hoher Rückgang der Ausbildungszahlen.
Mit eine wichtige Ursache dafür lag sicher im demografisch bedingten Rückgang der Bewerberzahlen für betriebliche Berufsausbildung in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre.
In den Vorjahren hatten sich die Betriebe daran gewöhnt, unter einer großen Anzahl von Bewerbern auswählen zu können und wählten entsprechend Jugendliche mit den schulischen und sozialen Voraussetzungen, die ihren Vorstellungen entsprachen. Diese Situation änderte sich exakt zum Zeitpunkt der Einführung der neu geordneten Berufe. Gerade jetzt aber hätten viele Betriebe die mit der Einführung der neuen Berufe verbundenen Unsicherheiten und Risiken sehr gern auf die Auszubildenden abgewälzt - zum Beispiel indem sie im besonderen Maße Jugendliche für die Ausbildung auswählten, die ihnen aufgrund ihrer besseren Schulabschlüsse für eine theoretisch fundierte Ausbildung und das Lernen in Zusammenhängen hinreichend vorbereitet erschienen. Da dies nicht gelang, verzichtete eine Reihe von Betrieben auf eine Ausbildung in den neuen Metallberufen.
Nicht wenige allerdings stellten sich auf die neuen Anforderungen ein, und sie führten Schulungen für Ausbildungspersonal durch und veränderten zum Teil auch ihre Ausbildungsorganisation. Denn eine wichtige Erfahrung bei der Umsetzung der neuen Ausbildungsberufe war auch, dass das vorherrschende arbeitsteilige Kursprinzip in der betrieblichen Berufsausbildung nicht mit der Zielvorstellung des selbstständig planenden und handelnden Auszubildenden zu vereinbaren war. Gerade die Vermittlung von Selbstständigkeit ist eine entscheidende Reformperspektive der neuen Berufe und ein wichtiger Ansatz zur qualitativen Verbesserung der betrieblichen Ausbildung.
Der Verwirklichung standen jedoch die überwiegend praktizierten Ausbildungsmethoden (Kursmodell) entgegen. Eine entsprechende Veränderung der Ausbildungsorganisation stellte aber für viele Betriebe eine sehr große Hürde dar - besonders aus Kostengründen.
Insgesamt kann sicher festgestellt werden, dass in vielen Betrieben aufgrund der neuen Anforderungen wichtige Impulse und Ansätze zur konkreten Verbesserung der Ausbildungsqualität durchgesetzt wurden. Nach Meinung der betrieblichen Experten sind diese Prozesse auch heute noch längst nicht in allen Betrieben abgeschlossen.
Zur positiven Bilanz gehört auf jeden Fall, dass mit den neuen Ausbildungsordnungen das formal festgeschriebene Anspruchsniveau junger Menschen an die Ausbildung weit reichend verbessert wurde. Der qualitative Anspruch, dass eine Ausbildung zur sachgerechten Anwendung beruflichen Wissens und Könnens bei der Lösung komplexer Aufgaben in unterschiedlichen Situationen befähigt und nicht lediglich die Beherrschung einzelner Fertigkeiten vermittelt, ist zur Mindestanforderung an berufliche Ausbildung und damit - auf der normativen Ebene - allgemein verbindlich geworden.
Ferner wurde über den erzwungenen Konsens zwischen den Tarifvertragsparteien für mehrere Jahre eine Stabilisierung des Konsensprinzips beim Prozess der Entstehung von Ausbildungsordnungen erreicht. Es wurden auch wichtige Grundlagen zur Vorbereitung und Beschleunigung von Neuordnungsverfahren in anderen Branchen und Bereichen getroffen.
Die langjährigen Auseinandersetzungen bei der Bearbeitung und Umsetzung neuer Ausbildungsordnungen bestätigen die Notwendigkeit grundlegender Reformen der politischen Rahmenbedingungen beruflicher Bildung: Dazu gehört die Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung ebenso wie verbindlich geregelte Weiterbildungsrechte und Weiterbildungsberufe für "dual" ausgebildete Beschäftigte.
Für die IG Metall [1] geht es dabei um tragfähige neue Konzepte; um ein Stück Reform bei jedem Beruf und um solide Qualität.
In den letzten Jahren wurde einiges vereinbart, das zukunftsweisenden Charakter hat.
Das gilt für
Und bei den Metall- und Elektroberufen werden wir ebenfalls versuchen, Bildungsansprüche von Jugendlichen zu stärken. Der Erwerb eines Berufes - das Berufsprinzip - bleibt eine Lebenskategorie, zu der es keine Alternative gibt. Dabei geht die IG Metall davon aus, dass mit dem einmaligen Erlernen eines Berufes der notwendige Qualifikationsbedarf von Arbeitnehmern nicht abschließend vermittelt ist.
Die erste berufliche Ausbildungsphase verhilft in der Regel zum Berufseinstieg. Und die Absicherung der Übernahme in Tarifverträgen hat ganz konkret erste Beschäftigungsperspektiven verschafft. Eine hinreichende Qualifikationssicherung für die Dauer eines Berufslebens ist dies allerdings schon lange nicht mehr. Denn es kommt hinzu: Berufsbiografien verlaufen zunehmend weniger gradlinig.
Insoweit ist die schulische und berufliche Grundbildung allein auch überfordert, auf Dauer marktgerechte Qualifikationen anzubieten. Daraus kurzerhand zu schließen, das Berufsprinzip sei überholt, ist ein Kurzschluss und führt in der Konsequenz zu verhängnisvollen Ergebnissen. Die weit gehend in Berufen organisierte Form von Arbeit sichert die Grundlage der Beruflichkeit.
Gerade die neuen Arbeitskonzepte in der Industrie setzen auf berufliche Identitäten und Fachkompetenz. Nicht das Ende des Berufes steht zur Debatte, sondern vielmehr die Renaissance von qualifizierter Arbeit auf der Basis von Berufen. Deshalb setzen die Gewerkschaften auf die Erneuerung des Berufskonzeptes - nicht auf dessen Abschaffung.
Dabei sind es drei konkrete Ansätze zur Sicherung und Weiterentwicklung des Berufskonzeptes, an denen sich gewerkschaftliche Berufsbildungspolitik orientiert:
Links
[1] http://www.igmetall.de/index.html
[2] http://www.blk-bonn.de/