
Die Berufswahl ist ein länger andauernder Prozess. Der individuelle Standort innerhalb dieses Prozesses ist bei den Schülern einer Schulklasse/ eines Jahrganges unterschiedlich.
Daher werden in den Auftakt-Informationsveranstaltungen in den Schulklassen ("Schulbesprechung") vor allem allgemeine Informationen vermittelt, z. B. über:
Folgendes Mindestangebot wird von der Berufsberatung verbindlich angeboten:
    Für jede Schulklasse oder Jahrgangsstufe eine Schulbesprechung in der 
    Schule mit einem Gesamtumfang von zwei Stunden und eine Schulbesprechung im 
    Berufsinformationszentrum (BIZ). 
    Den Zeitpunkt der Durchführung (in der Regel Abgangs- oder Vorabgangsklasse) 
    oder die Aufteilung in zwei einstündige Schulbesprechungen verteilt auf 
    zwei Jahre, bestimmt die Berufsberaterin/ der Berufsberater in Absprache mit 
    der Schule. Die Schulbesprechung ist in der Regel Bestandteil des Schulunterrichts, 
    die Teilnahme daher obligatorisch.
Lehrer und Berufsberater sollten gemeinsam den Verlauf der Schulbesprechung analysieren, damit die Lehrer die Ergebnisse in die Gestaltung des Unterrichts einbeziehen können.
| Abb. 1: | 
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| (Bundesanstalt für Arbeit 1999, S. 6) | 
Links
[1] http://www.arbeitsamt.de/hst/services/bsw/biz/
[2] http://www10.arbeitsamt.de/cgi-bin/aoWebCGI?asis