Himmelmann, Gerhard: Kooperation in der Arbeitslehre (1980)

Unter Kooperation verstehe ich im folgenden

  • die Zusammenarbeit mehrerer Fächer unter dem Leitgedanken der Arbeitslehre
  • die Integration unterschiedlicher Aspekte und Dimensionen der Arbeitslehre sowie
  • die Zusammenfügung theoretischer und praktischer Anteile im Unterricht der Arbeitslehre.

Die Kooperation mehrerer Fächer sollte stattfinden, gleich ob es im Lehrplan ein eigenständiges Kernfach Arbeitslehre neben anderen Fächern (Wirtschaftslehre, Technik/Werken, Sozialkunde, Textilarbeit u.a.) gibt oder nicht. Die Existenz eines Kernfaches Arbeitslehre ersetzt Kooperation nicht. Sie kann diese Zusammenarbeit allenfalls erleichtern.

Wer sich mit dem Problem der Kooperation in der Arbeitslehre beschäftigt, dringt mitten hinein in die Gesamtproblematik der Arbeitslehre. Die Tatsache ist gegeben, daß sich die Arbeitslehre in der Bundesrepublik unterschiedlich - sowohl als eigenständiges Fach als auch als Lern- bzw. Kooperationsbereich mehrerer Fächer - entwickelt hat.

Die Frage, wie Kooperation stattfinden soll, ist jedoch weitgehend ungeklärt. Die Frage bedrängt natürlicherweise vor allem Vertreter des Lernbereichs- bzw. Kooperationskonzepts der Arbeitslehre und setzt sie unter Legitimationszwang. Allerdings bleibt auch das Konzept der Arbeitslehre als Fach von diesem Problem nicht unberührt. [/S. 64:]