Das beschriebene Verfahren zur Berufswahl bedarf jedoch einheitlicher, zwischen den Trägern abgestimmte Qualitätskriterien. Diese dienen der Transparenz des Verfahrens und schaffen die Voraussetzungen für eine gegenseitige Anerkennung der Ergebnisse.

Die jeweiligen Schritte (Eingangsassessment, Reflexionsphasen) beinhalten daher konkrete Übereinkünfte und Aussagen zu

  • Teilnehmer/ -innen-/ Dozentenverhältnis (quantitativ),
  • Gruppengröße,
  • Klare Benennung der Ziele, Kriterien und Methoden des Verfahrens,
  • Berücksichtigung realer Anforderungen der (Berufs-)Ausbildung,
  • Benennung der Struktur und des (zeitl.) Umfang des Verfahrens,
  • Abstimmung des Dokumentations- und Berichtswesens,
  • Zertifizierung (Charakter/ Interpretationsbreite) und
  • Angaben zu Controlling/ Qualitätssicherung.